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Tierseuchenbekämpfung


Bei der Tierseuchenbekämpfung geht es vor allem um die Bekämpfung von IBR und BVD. Wenn Sie uns eine HIT-Vollmacht erteilen, erstellen wir eine Listen von untersuchungspflichtigen Tieren. Weitere untersuchungspflichte Krankheiten sind außerdem Leukose und  Brucellose. Welche Rolle der Botulismus bei Rindern spielt, ist noch nicht vollständig erforscht. Eine Untersuchungspflicht besteht nicht. Informationen zur Blauzungenkrankheit finden Sie hier.
 
IBR / BHV-1

Das Bovine Herpesvirus Typ 1 (BHV1) verursacht bei Rindern zwei verschiedene Krankheitsbilder:

respiratorische Form (IBR = Infektiöse Bovine Rhinotracheitis):     Entzündung der oberen Atemwege (Nase- und Luftröhre)
genitale Form (IPV = Infektiöse pustulöse Vulvovaginitis):              
Entzündung des Genitaltraktes

Die Bekämpfung der IBR ist gesetzlich geregelt. Alle Rinderhalter müssen sich am BHV1-Sanierungsverfahren beteiligen. Jeder Betrieb ist verpflichtet, seinen Tierbestand regelmäßig untersuchen zu lassen. Freie Betriebe müssen alle Tiere über 24 Monate untersuchen lassen, dies kann bei nicht geimpften Tieren über halbjährliche Milchproben erfolgen, ansonsten jährlich über Blutproben. Sollte ihr Betrieb noch nicht frei sein, so helfen wir Ihnen bei der Sanierung des Bestandes.

Anträge auf Ausstellung einer BHV1-Freiheitsbescheinigung und auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von der BHV1-Untersuchungspflicht sowie weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite des Kreises Rendsburg-Eckernförde.


BVD-MD

Auch die Bekämpfung von BVD ist gesetzlich geregelt.

Die Infektion mit dem Bovinen Diarrhoevirus ist eine verlustreiche Virusinfektion des Rindes. 
Je nach Zeitpunkt der Infektion spricht man von einer transienten (vorübergehenden) oder persistenten (dauerhaften) Form der Erkrankung.

Bei der transienten Form infizieren sich die Tiere und leiden an einer akuten Infektion mit Fieber, Durchfall und zum Teil schwer gestörtem Allgemeinbefinden. Sie scheiden nur für einen kurzen Zeitraum geringe Virusmengen aus.

Persistent infizierte (PI) Tiere entstehen, wenn sich ein tragendes Rind in der Frühträchtigkeit (40. bis 120. Trächtigkeitstag) mit dem BVD-Virus infiziert. Das Kalb wird im Mutterleib infiziert, erkennt das Virus nicht als Krankheitserreger und scheidet es nach der Geburt zeitlebens ständig in hohen Mengen aus. Diesen PI-Tieren kommt eine zentrale Rolle bei der Verbreitung im Bestand zu, da durch sie die Infektion im Bestand aufrecht erhalten bleibt.  Da diese Rinder selbst häufig klinisch unauffällig sind, kommt ihrer Ermittlung und Ausmerzung in Verbindung mit geeigneten Impfstrategien eine zentrale Bedeutung zu.
 


Das Ziel ist die Schaffung von PI-Tier-freien Beständen.

 
Am 01.01.2011 ist eine Verordnung des Bundes zum Schutz der Rinder vor dem Bovinen Virusdiarrhoe-Virus in Kraft getreten:

Rinderhalter haben alle Rinder, die im Bestand geboren werden, bis zum 6. Lebensmonat auf BVDV untersuchen zu lassen (Blutprobe oder Ohrstanze).
Positiv geteste Rinder sind spätestens 60 Tage nach Erstuntersuchung erneut zu testen.
PI-Tiere (auch zweite Probe positiv getestet) sind unverzüglich zu töten oder zu schlachten.
Es dürfen nur BVDV-unverdächtige Rinder in einen anderen Bestand verbracht oder in einen Bestand eingestellt werden.

Anträge auf Ausstellung einer BVDV-Unverdächtigkeitsbescheinigung und weitere Informationen erhalten sie auf der Webseite des Kreises Rendsburg-Eckernförde.

 
Leukose/ Brucellose

Als Halter von Rindern sind Sie verpflichtet Ihre Rinder regelmäßig auf Leukose und Brucellose untersuchen zu lassen (ausgenommen Rindermastbetriebe).

Milchviehhalter:
Die milchserologische Untersuchung (Tankmilch- oder Einzelgemelkproben) auf Leukose und Brucellose sind bei allen über 24 Monate alten Rindern einmal in drei Jahren durchzuführen. 

Mutterkuhhalter, Zuchtbullenhalter:
Diese Untersuchungen sind bei Zuchtbullen sowie in Betrieben, die kein Milchviehbestand sind, zur Aufrechterhaltung der Anerkennung als brucellosefreier und/oder leukoseunverdächtiger Bestand als Einzeltieruntersuchungen von Blutproben bei den über zwei Jahre alten Rindern durchzuführen.

Den Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung über das Freisein von Leukose / Brucellose erhalten Sie auf der Webseite des Kreises Rendsburg-Eckernförde.